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Coxiellose (Q-Fieber)
Biosicherheit|10.03.2026

Coxiellose (Q-Fieber)

Coxiellose kann Aborte auslösen. Das Heikle daran: Diese Tierseuche ist leicht auf den Menschen übertragbar. Besonders schwangere Frauen können schwer erkranken.

Jutta Berger / Léonie von Tavel (TORO 06/19)

Aborte im Kuhstall sollten konsequent geprobt und untersucht werden. Tierärzte können dazu Blutproben ziehen oder Föten bzw. Eihäute einschicken. Die Tierseuchenverordnung regelt, wer, wann welche Proben zu erheben hat. Es gilt: Lieber einen Abort zu viel als einen zu wenig untersuchen lassen. Gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden könnten dramatisch sein. In der Schweiz sind 10 % der auf diese Weise untersuchten Aborte auf Coxiellose zurückzuführen. Das ist eine meldepflichtige, durch Bakterien (Coxiella burnetii) verursachte Seuche. Es gibt weder für Tiere noch für Menschen einen in der Schweiz zugelassenen Impfstoff dagegen.

Der zweite Abort in vier Monaten muss untersucht werden

Der Art. 129 der Tierseuchenverordnung sagt:

 
1 Der Tierhalter meldet jeden Abort von Tieren der Rindergattung, die drei Monate oder mehr trächtig  waren, sowie jedes Verwerfen von Tieren der Schaf-, Ziegen-, und Schweinegattung einem Tierarzt.

 
2 Der Tierarzt muss eine Untersuchung durchführen, wenn sich ein Abort in einem Händlerstall oder  während der Sömmerung ereignet hat und wenn in einem Klauentierbestand mehr als ein Tier innert vier Monaten verworfen hat.

Coxiellen-Aborte beim Rind geschehen typischerweise nach dem 6. Trächtigkeitsmonat und kommen oft nur bei einzelnen Tieren vor.
Bild: Swissgenetics

Ansteckung über Abortmaterial

Schafe können wegen Coxiellose massenhaft verwerfen. Im Kuhstall ist es meistens eine Einzeltiererkrankung, die nicht seuchenhaft verläuft. Manchmal bemerkt man eine Infektion gar nicht, da die Rinder subklinisch erkranken und gar nicht abortieren. Beim Verwerfen werden die Erreger mit dem abortierten Fötus, seinen Eihäuten und dem Fruchtwasser allerdings massenhaft ausgeschieden. Durch Kontakt mit diesen infektiösen Materialien, erregerhaltigem Futter, Wasser oder Einstreu stecken sich andere Tiere an. Auch Menschen infizieren sich durch Schmierinfektionen, kontaminierte Kleidung oder über das blosse Einatmen von Staub oder Tröpfchen. Daher empfiehlt das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) generell beim Umgang mit abortierenden Tieren, eine körperbedeckende Arbeitskleidung (z.B. Overalls) oder Einmalschutzanzüge, Gummistiefel und handschuhe und bei konkretem Infektionsverdacht Mundschutz zu tragen. Auch Rohmilch, die von infizierten Kühen stammt, kann eine Infektionsquelle sein. Deshalb werden Tankmilchproben auch regelmässig auf Coxiellen untersucht.

Verbreitung über Luft und Staub

Eine zentrale Rolle bei der Übertragung spielen Zecken. Lange nahm man an, dass Coxiellen über den Biss einer Zecke übertragen werden, wie z.B. Borreliose, und dass sie nur in Gebieten vorkommen, wo es auch Zecken gibt. Heute weiss man jedoch, dass Coxiellen Sporen produzieren, die über den Zeckenkot und somit über Staub und Luft verbreitet werden. Bei Trockenheit verbreiten sie sich besonders gut und zum Teil über weite Strecken. Chemische oder physikalische Einflüsse machen diesen Sporen kaum den Garaus. Sie sind extrem widerstandsfähig. Sie sind deshalb auch als waffenfähiger Keim in US-amerikanischen und russischen Biowaffen-Programmen gelistet: Menschen können schwer erkranken und Nutztiere abortieren.

Vom Tier auf den Menschen

Wie leicht sich Coxiellen über die Luft verbreiten, zeigt auch ein Beispiel aus Deutschland: Dort lammte auf einem Bauernmarkt im Jahr 2003 ein ausgestelltes, erkranktes Schaf ab. 20 % der Marktbesucher (299 Personen) infizierten sich nachgewiesen «im Vorbeilaufen». Auch der grösste bekannte Ausbruch (400 Personen) in der Schweiz, zwanzig Jahre zuvor, hatte seine Ursache in infizierten Schafen, die während eines Alpabzugs die Erreger entlang des Weges verteilten. Das frühzeitige Erkennen der Infektion bei einem Tier ist also die wichtigste Voraussetzung, um Menschen zu schützen – wobei auch die Infektion beim Menschen oft unbemerkt verläuft. Über 60 % der Infizierten nehmen die Infektion nicht wahr. Allerdings erkranken 2 % der infizierten Personen schwer an Lungen, Leber oder Herzentzündungen. Die Krankheit heisst beim Menschen «QFieber». Das Q steht dabei für «Query» (das englische Wort für «Fragezeichen») oder auch für «Queensland», wo die Bakterien in einem australischen Schlachthof
zum ersten Mal entdeckt wurden.

Früh- oder Totgeburten

Geradezu dramatische Gefahr droht allerdings schwangeren Frauen. Bei ihnen besiedeln die Coxiellen (wie auch bei Kühen oder Schafen) bevorzugt die Plazenta und können das ungeborene Kind schädigen. So existiert eine Untersuchung, dass von 23 Schwangeren, die sich mit Coxiellen infiziert hatten, nur fünf ein gesundes Kind zur Welt brachten. Alle anderen erlitten Früh oder Totgeburten (Stein, 1998). In der Literatur sind hauptsächlich Ansteckungen von schwangeren Frauen durch Schaf oder Ziegenherden beschrieben. Es sind aber durchaus auch Fälle bekannt, in denen die Infektion über verwerfende Kühe erfolgte.

Gibt es Aborte im Stall, gilt für schwangere Frauen Stallverbot. Die Gefahr einer Ansteckung ist zu gross!
Bild: K. Traulsen

Ein Riesen-Glück

Eine deutsche Bäuerin erzählt: «Ich war in der 20. Woche schwanger, als eine unserer Kühe abortierte. Da mein Mann nicht zu Hause war, dachte ich nicht lange nach und half der Kuh, das tote Kalb zur Welt zu bringen. Instinktiv zog ich dazu Einmalhandschuhe an. Ich denke, das hat unserem Sohn das Leben gerettet. Denn die Untersuchung des abortierten Fötus ergab eine Infektion mit Coxiellen als Ursache für das Verwerfen – vielleicht hatten wir auch nur ein Riesenglück…» Schwangere Bäuerinnen oder auch Frauen in verwandten Berufen (Besamungstechnikerinnen oder Tierärztinnen) können unbedacht in eine solche Situation geraten: Riskant für sie selbst und lebensgefährlich für das ungeborene Kind. Denn sie sind sich dieser unsichtbaren Gefahr gar nicht wirklich bewusst, gilt doch «schwanger in den Stall» als besonders förderlich für die zukünftige Gesundheit und als Allergieprävention für das Kind. Dennoch gibt es – um Baby und Mutter zu schützen – für Schwangere im Kuhstall spezielle Regeln und bei Verdacht auf Coxiellose im Betrieb vorsichtshalber Stallverbot.

«Schwanger in den Stall» – ja, aber:

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen für Schwangere beachten:

  •  Nicht schwer heben
  • Keine unnötigen Risiken eingehen
  • Gefährliche Arbeiten anderen überlassen
  • Kein Verzehr von Rohmilch
  • Ursachen für Aborte in der Kuhherde konsequent abklären lassen, damit das Ansteckungsrisiko eingeschätzt werden kann
  • Sich unbedingt von verwerfenden Tieren fernhalten und keine Reanimationen lebensschwacher Kälber durchführen – diese müssen andere übernehmen!
  • Kommt es trotz aller Vorsichtsmass nahmen zum Kontakt mit Abortmaterial, dies so schnell wie  möglich beim Frauenarzt/der Frauenärztin melden

Nachgewiesene Coxiellose-Fälle im Jahr 2018 in der Schweiz

Bei Rindern106
Bei Schafen6
Bei Ziegen18
Bei Menschen53
Quelle: Zoonosebericht 2018, BLV und BAG (Bundesamt für Gesundheit)