AGB

1       Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Swissgenetics Genossenschaft (nachfolgend: Swissgenetics) und ihren Kunden. Alle Leistungen von Swissgenetics unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Die Schrifterfordernis gilt auch für einen Verzicht dieser Bestimmung.

2       Rechtsgrundlagen

Für die Geschäftstätigkeit von Swissgenetics sind insbesondere die Tierzuchtverordnung und die Tierseuchenverordnung des Bundes mit den zugehörigen Technischen Weisungen sowie die Richtlinie 88/407/EWG der Europäischen Union massgebend.

3       Informationen zum Leistungsangebot

Die Produkte und Dienstleistungen von Swissgenetics sowie von Drittanbietern, die Swissgenetics vertritt, sind in den entsprechenden Publikationen jüngsten Datums umschrieben. Die jeweiligen Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Informationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bleiben vorbehalten.

4       Preise und Zahlungsbedingungen

Swissgenetics behält sich Preisänderungen jederzeit vor. Für spezielle Leistungen können Zuschläge verrechnet werden. Preise werden exkl. MWST publiziert. 

Die Zahlung erfolgt in bar oder gegen Rechnung. Rechnungen sind zahlbar innert 15 Tagen bzw. werden innerhalb dieser Frist dem Bank- (LSV) oder Postcheckkonto (Debit direct) belastet. Swissgenetics behält sich vor, fehlerhafte Rechnungsbeträge jederzeit zu korrigieren. 

5       Gutscheine und Gutschriften

Gutscheine von Swissgenetics können während der aufgedruckten Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Persönlich adressierte Gutscheine können nicht auf Dritte übertragen werden. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung von Gutscheinen. 

Freiwillige Gutschriften von Swissgenetics können beim Aussendienst von Swissgenetics eingelöst werden. Sie verfallen zwei Jahre nach der letzten Geschäftsbeziehung. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung auf Dritte oder auf Barauszahlung. Swissgenetics behält sich vor, fehlerhafte Gutschriftsbeträge jederzeit zu korrigieren.

6       Datenschutz

Swissgenetics hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzes und geht mit den Daten der Kunden sorgfältig um. Der Austausch von Tierdaten mit anderen Organisationen im Rahmen der Geschäftstätigkeit ist möglich.

7       Schutz des geistigen Eigentums

Das Kopieren oder die Analyse ("Reverse Engineering") von speziellen technischen Produkten von Swissgenetics oder von Drittanbietern, welche von Swissgenetics an den Kunden geliefert werden, ist verboten. Verletzungen der Patentrechte auf patentgeschützten Produkten können auf Antrag von Swissgenetics und/oder von den Herstellern gesetzlich geahndet werden.

8       Garantie- und Haftungsumfang

Swissgenetics führt alle Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt aus und betreibt ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015. Soweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist, richtet sich die Haftung von Swissgenetics nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Swissgenetics haftet nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens und haftet nicht bei höherer Gewalt, für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Swissgenetics übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Missbräuche oder nachlässige Behandlung Dritter verursacht werden.

Ein Garantie- und Haftungsausschluss erfolgt insbesondere in folgenden Fällen:

8.1 Swissgenetics übernimmt keine Haftung für Schäden infolge unkorrekter Leistungsdaten oder Zuchtwerte; diese Daten werden von den zuständigen Zuchtorganisationen übernommen. 

8.2 Swissgenetics übernimmt keine Garantie betreffend zu erwartender Eigenschaften der Nachkommen; die mit Zuchtwerten beschriebenen Vererbungseigenschaften von Stieren werden immer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ihre Nachkommen übertragen. 

8.3 Swissgenetics gibt für die Samendosen keine Garantien hinsichtlich Trächtigkeitsrate oder Geschlechtsverhältnis und haftet nicht bei Auftreten von Missbildungen, Schwer- oder Totgeburten. 

8.4 Swissgenetics befolgt die rechtlichen Bestimmungen für die künstliche Besamung (vgl. Punkt 2) und schliesst daher jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten aus. 

8.5 Swissgenetics übernimmt für Samendosen von Drittanbietern keine Garantien hinsichtlich technischer, züchterischer oder sanitarischer Qualität. Das Gleiche gilt für Samendosen, die Swissgenetics im Auftrag der Kunden lagert und überträgt. 

8.6 Swissgenetics arbeitet bei der Fertigung von Samendosen mit Dritten wie Sexing Technologies oder SpermVital zusammen. Diese können für die Verwendung ihrer Produkte und Dienstleistungen weitergehende Bedingungen festlegen (siehe entsprechende Webseiten). Swissgenetics übernimmt keine Haftung bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen. 

8.7 Swissgenetics übernimmt bei einem vom Kunden gewünschten Stierenwechsel keine Folgekosten im Zusammenhang mit den Abstammungskontrollen für das Herdebuch. 

8.8 Swissgenetics anerkennt Schadenersatzforderungen infolge von Unfällen und Verletzungen von Tieren durch ihre Mitarbeitenden nur, falls das betroffene Tier von Swissgenetics oder einem von beiden Parteien bestimmten unabhängigen Experten beurteilt werden konnte. 

8.9 Swissgenetics übernimmt bei Handelsprodukten (Hoflieferprodukte etc.) keine Garantien hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben des Herstellers und haftet nicht bei unsachgemässer Lagerung und Anwendung. Es gelten die Garantiebestimmungen der Zulieferer oder Hersteller. 

8.10 Die von Swissgenetics produzierten Samendosen und Embryonen stammen nicht von einem Klon oder einem Nachkommen eines Klons in der ersten und zweiten Generation (Eltern oder Grosseltern) und keiner ihrer Ahnen wurde geneditiert. Von Zulieferern verlangt Swissgenetics eine Bestätigung, dass sie den gleichen Standard erfüllen. Bei Samendosen und Embryonen von Drittanbietern, die durch den Besamungsdienst übertragen werden, sowie bei Embryonen und Samendosen, die Swissgenetics im Auftrag von Dritten importiert, übernimmt Swissgenetics keine Garantie bezüglich Freiheit von Klonen und Geneditierung.

9       Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zollikofen, Kanton Bern. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts).

10    Publikation und Änderung der AGB

Die AGB sind auf der Website swissgenetics.ch publiziert. Swissgenetics behält sich jederzeit Änderungen vor; sie treten mit der Publikation der deutschen Version auf der Website in Kraft.

Zollikofen, 1. Juli 2021